Bundesausländerbeauftragte.de
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Dies ist ein privates Informationsangebot zu Themen der Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, mit einem Lexikon und Infos zum Einbürgerungstest. Dies ist keine Webseite der Bundesregierung.
Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausl‰ndern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Lexikon/Wissen zum Thema Staatsdienst
Staatsdienst
Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst. Typische Arbeitsbereiche liegen in der öffentlichen Verwaltung und umfassen in der Regel den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Arbeitsfelder sind neben Polizei, Justiz, Bundeswehr, Gerichts- und Schulwesen auch die verschiedenen Bundes- und Landesbehörden.
In den Bundes- und Landesbehörden arbeiten BeamtInnen in der öffentlichen Verwaltung und sind in dieser Funktion auch zuständig für die Bereiche Integration und Einbürgerung. So werden Einbürgerungsanträge, je nach Bundesland, u.a. in den Landesämtern, den Kreisverwaltungen, den Bezirksverwaltungen, dem Einwohneramt, dem Landesinnenministerium oder den Landesverwaltungsämtern bearbeitet. MitarbeiterInnen der entsprechenden Behörden beraten in allen Fragen zu Einbürgerung und Migration und geben Hilfe bei der Einbürgerungsantragsstellung. Aufgrund der föderalen deutschen Staatsstruktur gilt es, die Unterschiede zwischen den Bundesländern zu beachten. Die Anforderungen an eine Beschäftigung im Staatswesen richten sich nach dem Eignungsprinzip und nach dem Befähigungsprinzip.
Ersteres bezieht sich auf die persönlichen Voraussetzungen, letzteres auf den Ausbildungsweg der ArbeitnehmerInnen. So müssen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst z.B. in der Regel Deutsche oder EU-BürgerInnen sein. Das Befähigungsprinzip richtet sich auf die laufbahnspezifische Bildung, deren Anforderungen nach Dienstart steigen und im höheren Dienst auch den längsten Ausbildungsweg erfordern. Entsprechend der Ausbildung wird auch die Besoldung in Stufen gestaltet.
Es gibt die nach Alphabet aufsteigenden Besoldungsgruppen A, B, R und W, die Besoldungsgruppe C gibt es zwar noch, sie wird allerdings nicht mehr neu verliehen. Innerhalb der Besoldungsgruppen wird noch einmal nummerisch nach Tätigkeiten und Bezügen gruppiert. Die Bezüge im Staatsdienst unterscheiden sich, je nach Position, erheblich. Während z.B. eine nach A2 besoldete Person nicht über 2.000 Euro monatlich verdient, liegt der monatliche Verdienst bei einer Beschäftigung nach R1 zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Dabei sind die Bezüge in den einzelnen Bundesländer häufig unterschiedlich gestaltet.
Weitere Informationen zur Bundesausländerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration - Staatsdienst . Verdienst . Öffentlicher Dienst . Beamte . Migration . Flüchtlinge . Integration . Einbürgerung