Bundesausländerbeauftragte.de
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Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausl‰ndern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Lexikon/Wissen zum Thema Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Unter Staatsangehörigkeit versteht man die Angehörigkeit einer natürlichen Person zu einem bestimmten Staat. Durch die Staatsangehörigkeit erhält man alle Rechte und Pflichten, die der jeweilige Staat in seiner Verfassung und seinen Gesetzen festhält.
Weiterhin legt jeder Staat die Grundvoraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsbürgerschaft gesetzlich fest. Die durch die Staatsangehörigkeit erworbenen Rechte und Pflichten sind beispielsweise das Wahlrecht, die Wehrpflicht und die Pflicht, Steuern zu zahlen.
Man erlangt seine Staatsangehörigkeit durch die Geburt. Hier gelten in vielen Ländern unterschiedliche Prinzipien. Beim Abstammungsprinzip erwirbt ein neu geborenes Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern, unabhängig vom Ort seiner Geburt. In manchen Ländern gilt jedoch das Geburtsortprinzip. In Staaten in denen dieses Prinzip gilt, erhält ein Kind durch seine Geburt automatisch die Staatsangehörigkeit seines Geburtslandes.
Man kann die Staatsbürgerschaft auch durch Einbürgerung erhalten. Dies ist ein Vorgang, der den Wunsch und den Willen einer Person und die Zustimmung der ausführenden Gewalt, sowie eine rechtliche Grundlage eines Staates voraussetzt, einfacher gesprochen, möchte ein Mensch die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes erhalten und die Regierung des Staates stimmt durch seine Gesetze zu, so kann dieser Mensch eingebürgert werden. Dies kann mit der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen seitens des Bürgers einhergehen, beispielsweise dem Nachweis von Sprachkenntnissen.
Sofern es die Gesetzgebung eines Landes zulässt, kann eine Person auch durch eine Erklärung gegenüber einer Behörde seine Staatsangehörigkeit erklären und sie so erhalten.
Weitere Informationen zur Bundesausländerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration - Staatsangehörigkeit . Migration . Flüchtlinge . Integration . Einbürgerung