Bundesausländerbeauftragte.de
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Dies ist ein privates Informationsangebot zu Themen der Ausländer-, Migrations- und Flüchtlingspolitik, mit einem Lexikon und Infos zum Einbürgerungstest. Dies ist keine Webseite der Bundesregierung.
Wissen / Lexikon
Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Staatsangehörigkeit und wie erlangt man diese?
Aufenthaltsgenehmigung
Was bedeutet die Bezeichnung Aufenthaltsgenehmigung und wo ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?
Ausweisung
Ausweisung wird im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt im Deutschen Rechtssystem zur Aufenthaltsfrage von Ausl‰ndern angewandt.
Staatsdienst
Welche Berufe gibt es im Staatsdienst? Tätigkeiten im Staatsdienst sind Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst.
Lexikon/Wissen zum Thema Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes. Bis vor einigen Jahren gab es die so genannte Aufenthaltsgenehmigung, die unter Umständen auch unbefristet erteilt wurde.
Nach der neuen Gesetzregelung wird die Aufenthaltserlaubnis nur befristet für mind. sechs Monate erteilt. In der Regel ist die Aufenthaltsgenehmigung nicht mit der Arbeitserlaubnis verbunden. Ob diese erteilt werden kann, wird separat geprüft.
Wer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt bekommt heute die so genannte Niederlassungserlaubnis. Diese gesetzlichen Regelungen gelten nicht für Bürger aus der EU. Wer Bürger der EU ist, bekommt für seinen Aufenthalt in Deutschland die Freizügigkeitsbescheinigung. Diese fällt unter das Freizügigkeitsgesetz. Durch diese Freizügigkeit könne EU Bürger heute problemlos in einem anderen EU Land eine Arbeit aufnehmen. Wer nicht aus einem EU Land kommt, muss seine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Hierfür muss bei der zuständigen Kommunalverwaltung eine Adresse für den Antragsteller gemeldet sein.
Die Aufenthaltsgenehmigung für einen längeren Zeitraum ist immer zweckgebunden. So kann zum Beispiel ein Studium oder ein Schulbesuch ein Grund für den Aufenthalt sein. Unter Umständen können auch familiäre Gründe oder humanitäre Gründe zu einer längeren Aufenthaltserlaubnis führen. Wer eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Beschäftigung beantragt, benötigt hierbei auch die Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit.
Wer über finanzielle Mittel verfügt und in Deutschland investieren möchte, bekommt in der Regel die Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Informationen zur Bundesausländerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration - Aufenthaltserlaubnis . Migration . Flüchtlinge . Integration . Einbürgerung . Zuwanderungsgesetz